Förderungen und Bildungskarenz

Förderungen von Bund und Ländern

Förderungen

Bund und Länder fördern

Die Wiener Yogaschule bietet Aus- und Weiterbildungen an, die förderfähig sind und sowohl im Rahmen der Bildungskarenz als auch des Bildungsurlaubs absolviert werden können. Diese Fördermöglichkeiten werden durch die Zertifizierungen von NÖ-Cert und Ö-Cert ermöglicht, die hohe Qualitätsstandards gewährleisten und von vielen Institutionen anerkannt werden.

Die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungen wird zunehmend erkannt, und es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Die Suche nach der passenden Förderung für die individuelle Situation kann jedoch herausfordernd sein. Daher möchten wir Ihnen zwei hilfreiche Webseiten empfehlen, die Ihnen dabei helfen können, geeignete Förderungen zu finden:

  1. Besuchen Sie die Webseite Kursförderung.at.
  2. Schauen Sie auf der Seite Bildungsförderungen in Österreich vorbei.

Die konkreten Fördermöglichkeiten sollten direkt mit den jeweiligen Institutionen besprochen werden. Das Team der Wiener Yogaschule steht Ihnen gerne zur Verfügung, um die erforderlichen Bestätigungen für die Förderprogramme auszustellen. Sie haben die Option, sowohl die Präsenz-Yoga-Ausbildungen als auch die Online-Yoga-Ausbildung fördern zu lassen, sowie weitere Aus- und Weiterbildungen.

Im Folgenden finden Sie einige beispielhafte Fördermöglichkeiten für die Ausbildungen bei der Wiener Yogaschule:

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Bildungskarenz

Die Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, sich zwischen 2 und 12 Monaten von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um sich auf Aus- und Weiterbildung zu konzentrieren, ohne dabei ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen. Während dieser Zeit erhalten sie Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes vom Arbeitsmarktservice (AMS). Es ist erlaubt, während der Bildungskarenz einen Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 500,91 Euro (Stand 2023) zu erzielen, jedoch erfolgt keine finanzielle Unterstützung für die Ausbildungskosten.

Um Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Einverständnis sowohl des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin als auch des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.
  • Der/die Arbeitnehmer/in muss die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen.
  • Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden (16 Stunden für Personen mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr).

Der Antragsprozess sieht wie folgt aus:

  1. Klären Sie die Möglichkeit der Bildungskarenz mit Ihrem Arbeitgeber.
  2. Informieren Sie sich beim AMS über die Voraussetzungen und Bedingungen.
  3. Erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen (mindestens 20 Wochenstunden bzw. 16 Stunden für Eltern mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr) von der Wiener Yogaschule oder einer vergleichbaren Einrichtung.
  4. Stellen Sie Ihren Antrag auf Bildungskarenz beim AMS.

Die meisten unserer Ausbildungen können eigenständig oder in Kombination mit anderen Ausbildungen für die Bildungskarenz in Betracht gezogen werden. In einem persönlichen Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Wünsche zu besprechen.

Für weitere Informationen und Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr Infos zur Bildungskarenz finden Sie hier.

Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von 4 bis 24 Monaten zu reduzieren, um sich auf Aus- und Weiterbildung zu konzentrieren, ohne dabei ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Reduktion kann zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Arbeitspensums betragen.

Während dieser Zeit erhalten die Teilnehmenden Bildungsteilzeitgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS) in Höhe von 91 Cent pro reduzierter Arbeitsstunde pro Tag. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden pro Woche reduzieren und im Juni teilnehmen, erhalten Sie 10 x 0,91 x 30 = 273 Euro.

Die Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit sind wie folgt:

  • Ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Einverständnis sowohl des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin als auch des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.
  • Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld durch den/die Arbeitnehmer/in.
  • Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.

Der Antragsprozess sieht wie folgt aus:

  1. Klären Sie die Möglichkeit der Bildungsteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber.
  2. Informieren Sie sich beim AMS über die Voraussetzungen und Bedingungen.
  3. Erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis über Ihre Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen (mindestens 10 Wochenstunden) von der Wiener Yogaschule oder einer ähnlichen Einrichtung.
  4. Stellen Sie Ihren Antrag auf Bildungsteilzeit beim AMS.

Die meisten unserer Ausbildungen sind für die Bildungsteilzeit geeignet. In einem persönlichen Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Wünsche zu besprechen.

Für weitere Informationen und Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr Infos zur Bildungsteilzeit finden Sie hier.

Förderung des AMS

Früher hat das Arbeitsmarktservice (AMS) oft individuelle Aus- und Weiterbildungen gefördert. Mittlerweile ist die Finanzierung von Erwachsenenbildungsmaßnahmen durch das AMS eher die Ausnahme als die Regel. Dennoch sollten arbeitssuchende Personen mit ihrem zuständigen AMS-Betreuer sprechen, um mögliche Unterstützung für die Kurskosten zu prüfen. Eine grundlegende Voraussetzung dafür ist immer die Einschätzung der arbeitsmarktbezogenen Verwertbarkeit der Aus- oder Weiterbildung.

Hier sind einige Informationen zu spezifischen Fördermöglichkeiten durch das AMS:

  1. AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte: Diese Beihilfe dient der finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitgeber, nicht Arbeitnehmer, können diese Förderung beantragen. Die Ausbildung muss mindestens 24 Kursstunden umfassen, und 50 % der Kurskosten werden erstattet. Weitere Informationen finden Sie hier.
  2. AMS-Unternehmensgründerprogramm: Das AMS unterstützt arbeitslose Personen bei der Neugründung lebensfähiger Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen durch das Unternehmensgründerprogramm. Wenn Sie dieses Gründungsprogramm nutzen, übernimmt das AMS auch eventuelle Ausbildungskosten. Weitere Informationen finden Sie hier.
  3. Förderung der Personalentwicklung: Das AMS unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Qualifizierungsmaßnahmen. Damit können Sie die Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen vorantreiben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für detaillierte Informationen und Anfragen zu diesen Fördermöglichkeiten empfehlen wir, sich direkt an das AMS zu wenden.

Förderung des AMS

Hier sind Informationen zu verschiedenen Bildungsförderungsprogrammen in österreichischen Bundesländern:

Wien – WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds): In Wien gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten beim WAFF. Eine gemeinsame Voraussetzung ist der Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen, klären Sie am besten direkt mit den WAFF-Beraterinnen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Niederösterreich – Bildungsförderung: Das Land Niederösterreich leistet einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten für Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dient.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Oberösterreich – Bildungskonto des Landes OÖ: Das Bildungskonto fördert berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (ausgenommen Umschulungen im Sinne des AMS) zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Es deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zu einer maximalen Gesamtförderung von 2200 Euro (30 %) bzw. 2700 Euro (60 %) für die meisten Personen ab. Der Antrag auf Förderung kann erst nach Abschluss des Kurses gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss: Dieser Zuschuss dient der Weiterbildung im aktuellen Beruf und ist auch für Personen gedacht, die ihren Beruf wechseln möchten. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die die Arbeitsplatzsituation verbessern und nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen (AMS, WIBAG usw.) fallen.

Weitere Informationen finden Sie [hier](Link zur Landeswebsite).

Salzburg – Bildungsscheck: Das Ziel dieser Förderaktion in Salzburg ist die Verbesserung der beruflichen Qualifikation von Arbeitnehmern, um die Beschäftigungsfähigkeit in aktuellen und zukünftigen Tätigkeitsfeldern sicherzustellen. Der Salzburger Bildungsscheck fördert berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen, die Qualifikationen vermitteln, die entweder direkt im Berufsleben anwendbar sind oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) darstellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Steiermark – Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung (GraFo): Das Grazer Angebot richtet sich an berufstätige Grazerinnen und Grazer im Alter von 18 bis 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Das Referat Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts fördert Kurse, Weiterbildungen und Umschulungen mit Fokus auf berufliche Weiterentwicklung. Die Förderung kann bis zu 2.500 Euro pro Person betragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer: Die Bildungsförderung in Kärnten dient der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern, freien Dienstnehmern und Wiedereinsteigern, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist eine Voraussetzung, und der Antrag kann frühestens zu Beginn der Ausbildung gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Tirol – Bildungsgeld-update: Ziel ist die Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften in Tirol. Aus- und Weiterbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (maximal 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger und Selbstständige mit maximal neun Mitarbeitern. Anträge müssen spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die Förderung wird jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung ausgezahlt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorarlberg – Bildungszuschüsse: In Vorarlberg gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die je nach Art der Ausbildung und förderbarem Personenkreis variieren. Die Anträge können erst nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, und die finanzielle Unterstützung wird nach Abschluss der Ausbildung ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bildungskosten steuerlich absetzen

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildungen oder Umschulungen können als „Werbungskosten“ von Ihrer steuerlichen Belastung abgezogen werden, sofern sie eine klare berufliche Relevanz haben. Das bedeutet, dass sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen müssen.

Die folgenden Kosten sind absetzbar:

  • Kursgebühren (Kursbeiträge)
  • Ausgaben für Schulungsunterlagen und Fachliteratur
  • Aufwendungen für notwendige „Arbeitsmittel“ (z. B. anteilige PC-Kosten)
  • zusätzliche Fahrtkosten
  • gegebenenfalls Tagegelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohn- oder Arbeitsort stattfindet)
  • Übernachtungskosten

Diese Kosten können in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dadurch erhalten unselbständig Erwerbstätige eine Rückerstattung eines Teils der Lohnsteuer, während selbständig Erwerbstätige eine Reduzierung ihrer Einkommenssteuerlast erzielen.

Für weitere Informationen und Details zur steuerlichen Absetzbarkeit von Bildungskosten sollten Sie sich an einen Steuerexperten oder das örtliche Finanzamt wenden.