Förderungen und Weiterbildungszeit

Förderungen von Bund und Ländern

Förderungen

Bund und Länder fördern

Förderungen für Ihre Ausbildung

Bund und Länder unterstützen Ihre Weiterbildung

Die Aus- und Weiterbildungen der Wiener Yogaschule sind grundsätzlich förderfähig und können – je nach persönlicher Situation – durch verschiedene Programme unterstützt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Weiterbildungszeit (früher Bildungskarenz)
  • Weiterbildungsteilzeit
  • Förderungen durch das AMS
  • regionale Förderprogramme der Bundesländer
  • steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Ausbildungskosten

Unsere Ausbildungen erfüllen durch Zertifizierungen wie Ö-Cert und NÖ-Cert wichtige Qualitätsstandards und sind damit eine gute Grundlage für mögliche Förderungen.


Was hat sich geändert?

Die frühere Bildungskarenz wurde mit 31. März 2025 abgeschafft und durch die neue Weiterbildungszeit ersetzt.

👉 Das bedeutet für Sie:

  • Förderung weiterhin möglich
  • aber mit neuen Voraussetzungen und individueller Prüfung durch das AMS
  • stärkerer Fokus auf berufliche Verwertbarkeit

Die finanzielle Unterstützung erfolgt über die Weiterbildungsbeihilfe des AMS.

👉 Wichtig: Eine Förderung ist immer vom Einzelfall abhängig.


So finden Sie die passende Förderung

Die Vielzahl an Fördermöglichkeiten kann auf den ersten Blick unübersichtlich sein. Welche Unterstützung für Sie infrage kommt, hängt unter anderem ab von:

  • Ihrem Wohnort
  • Ihrer beruflichen Situation
  • der gewählten Ausbildung
  • Ihrem Einkommen

👉 Deshalb empfehlen wir:

  • eigene Recherche über Förderplattformen
  • persönliche Beratung (z. B. beim AMS oder WAFF)

Unsere Unterstützung für Sie

Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg und unterstützen Sie mit:

  • Teilnahmebestätigungen für Förderstellen
  • Informationen zum Stundenumfang unserer Ausbildungen
  • individueller Beratung zu möglichen Förderwegen

👉 Viele unserer Teilnehmer:innen kombinieren mehrere Förderungen erfolgreich.


Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, welche Förderungen für Sie möglich sind?

👉 Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Infotermin vereinbaren

Das Infogespräch kann ganz flexibel im Studio, online oder telefonisch stattfinden – so, wie es für Sie am besten passt.

Die Weiterbildungszeit ist das Nachfolgemodell der früheren Bildungskarenz und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für eine längere Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen – bei aufrechtem Arbeitsverhältnis.

Viele kennen noch den Begriff Bildungskarenz: Dieses Modell wurde mit 31. März 2025 beendet und durch die Weiterbildungszeit ersetzt.

Während der Weiterbildungszeit können Sie sich voll auf Ihre Ausbildung konzentrieren und erhalten – bei Bewilligung – eine finanzielle Unterstützung durch das AMS.

Voraussetzung ist unter anderem:

  • eine aufrechte Beschäftigung (mind. 12 Monate beim Arbeitgeber)
  • eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • eine beruflich verwertbare Ausbildung mit ausreichendem Stundenumfang

👉 Wichtig: Die Förderung wird individuell vom AMS geprüft – es besteht kein Rechtsanspruch.

Die Weiterbildungsteilzeit ist ideal, wenn Sie Ihre Ausbildung berufsbegleitend absolvieren möchten.

Dabei reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und widmen sich parallel Ihrer Weiterbildung. Für die reduzierte Arbeitszeit können Sie – bei Bewilligung – eine Weiterbildungsteilzeitbeihilfe vom AMS erhalten.

Diese Variante eignet sich besonders, wenn Sie:

  • weiterhin im Job bleiben möchten
  • Einkommen und Weiterbildung kombinieren wollen
  • eine Ausbildung über einen längeren Zeitraum planen

Auch hier gilt:
👉 Die konkrete Förderung hängt von Ihrer individuellen Situation und der Entscheidung des AMS ab.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt Weiterbildungen unter bestimmten Voraussetzungen finanziell.

Im Rahmen der Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit können Sie eine Weiterbildungsbeihilfe erhalten:

  • einkommensabhängige Förderung
  • Mindestsatz ca. 41 € pro Tag (Stand 2026)
  • Voraussetzung: arbeitsmarktrelevante Ausbildung

Wichtig zu wissen:

  • Die Förderung muss vor Beginn der Ausbildung beantragt werden
  • Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall durch das AMS
  • Es besteht kein automatischer Anspruch

👉 Wir unterstützen Sie gerne mit allen notwendigen Bestätigungen für Ihren Antrag.

Neben der Förderung durch das AMS gibt es in vielen Bundesländern zusätzliche Bildungsförderungen, die Sie für Ihre Ausbildung nutzen können.

👉 Wichtig: Die Voraussetzungen und Förderhöhen unterscheiden sich je nach Bundesland und werden regelmäßig angepasst.


Wien – WAFF

Der WAFF bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Wien.
Die Förderung wird individuell auf Ihre berufliche Situation abgestimmt.

👉 Besonders interessant für Arbeitnehmer:innen in Wien.


Niederösterreich – Bildungsförderung

Das Land Niederösterreich unterstützt berufliche Weiterbildungen finanziell, wenn diese der Verbesserung Ihrer beruflichen Qualifikation dienen.


Oberösterreich – Bildungskonto

Mit dem Bildungskonto werden berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen gefördert.

  • Förderung meist 30 % der Kurskosten
  • in bestimmten Fällen bis zu 60 % möglich

Burgenland – Qualifikationsförderung

Diese Förderung richtet sich an Personen, die sich im Beruf weiterentwickeln oder neu orientieren möchten.

👉 Ziel: Verbesserung der Arbeitsplatzsituation


Salzburg – Bildungsscheck

Der Salzburger Bildungsscheck unterstützt Weiterbildungen, die direkt im Beruf anwendbar sind oder eine berufliche Veränderung ermöglichen.


Steiermark – GraFo (Graz)

Ein spezielles Förderprogramm für Grazer:innen mit Fokus auf beruflichen Aufstieg und Weiterbildung.


Kärnten – Bildungsförderung

Förderung für Arbeitnehmer:innen und Wiedereinsteiger:innen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten.


Tirol – Bildungsgeld

Unterstützung für Aus- und Weiterbildungen zur Verbesserung der beruflichen Chancen.


Vorarlberg – Bildungszuschüsse

Verschiedene Fördermodelle je nach Ausbildung und persönlicher Situation.


Unabhängig von einer Förderung durch das AMS können Sie Ihre Ausbildungskosten steuerlich geltend machen.

Dazu zählen z. B.:

  • Ausbildungskosten und Kursgebühren
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten
  • anteilige Kosten für Arbeitsmittel

Voraussetzung ist, dass die Ausbildung in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder Weiterentwicklung steht.

👉 Das bedeutet: Ein Teil Ihrer Investition kann über die Steuer wieder zurückfließen.

Für Details empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.