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1. Sollten einzelne Module einer Aus- oder Weiterbildung oder auch gesamte Aus- und Weiterbildungen durch Krankheit von ReferentInnen, durch Unterbelegung oder durch andere Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, werden Ersatztermine zur Verfügung gestellt. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem/der Kursplatzbewerber(in) bereits weitere Kosten, z. B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind.

2. Versäumte Einheiten können je nach Platzverfügbarkeit innerhalb eines Jahres kostenlos in der nächsten Ausbildungen je nach Platzverfügbarkeit nachgeholt und wiederholt werden. Hierfür ist eine Anmeldung per Mail notwendig. Sollte eine Aus- oder Weiterbildung nicht mehr stattfinden, ist ein Nachholen oder Wiederholen nicht möglich. Dies gilt nicht für die Yogatherapie Ausbildung.

3. Die Verwendung der Lehrinhalte, Skripten und Teile der Skripten für kommerzielle und nichtkommerzielle Lehrtätigkeit bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Wiener Yogaschule.

4. Sollte ein(e) Kursplatzbewerber(in) seine/ihre Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung absagen, so besteht – unabhängig vom Grund seiner Absage – Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr von

o 100%, wenn er früher als 8 Wochen vor Kursbeginn absagt,

o 50%, wenn er zwischen 4 und 8 Wochen vor Kursbeginn absagt,

Bei Stornierungen erlauben wir uns in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro einzubehalten.

Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr. Bei mehrteiligen Kursen ist die Absage zu einzelnen Kursteilen nicht möglich! Es wird bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursteilen die gesamte Kursgebühr fällig. Absagen bedürfen der Schriftform und erhalten erst durch die schriftliche Bestätigung der Wiener Yogaschule Gültigkeit!

Bei Stornierungen von Wahlmodulen in Rahmen der 300h und 500h Yogalehrerin Ausbildung sind folgende Kosten zu zahlen: 
o 0%, wenn der Teilnehmer früher als 8 Wochen vor Kursbeginn absagt – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 80,
o Danach müssen 50% der ursprünglichen Kosten des Wahlmoduls zusätzlich zu den Ausbildungskosten bezahlt werden, wenn der Teilnehmer 8 Wochen vor Kursbeginn absagt.

5. Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also per Fax, E-Mail oder Internet (Online-Kursprogramm), steht der TeilnehmerIn als KonsumentIn im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetztes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Sie können daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) von der Vertragserklärung zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines). Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit.  Wenn innerhalb dieser 14 Kalendertagen der Zugang zu unserer E-Learning Seite bereits in Anspruch genommen wird und dadurch offiziell der Start der Ausbildung vorgezogen wird, erlischt die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Buchung vom Vertrag zurück zu treten.

Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an Claudia Sekardi: office@wieneryogaschule.at oder Wiener Yogaschule, Gumpendorferstrasse 132/1/8, 1060 Wien. Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen haben Sie die Möglichkeit, den Rücktritt persönlich in der Wiener Yogaschule innerhalb der Rücktrittsfrist zu erklären.

6. Unterricht, der von KursteilnehmerInnen durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebestätigung vermerkt.

7. KursplatzbewerberInnen können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache der Wiener Yogaschule und der jeweiligen Kursleitung.

8. Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber(in) und der Wiener Yogaschule als bestätigt, wenn

a) eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt,

b) die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind,

c) dem/der Bewerber(in) eine schriftliche Kursplatzreservierung der Wiener Yogaschule vorliegt. Sollte eine verbindliche Anmeldung nicht innerhalb von 14 Tagen von der Wiener Yogaschule beantwortet sein, hat sich der/die Bewerber(in) durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann er/sie sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben.

9. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die KursteilnehmerInnen an PatientInnen oder an anderen KursteilnehmerInnen vornehmen, handeln die KursteilnehmerInnen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die DozentInnen und die Wiener Yogaschule sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen KursteilnehmerInnen Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.

10. Sollte die Wiener Yogaschule KursteilnehmerInnen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haftet sie nicht für die Erbringung der Leistungen der jeweiligen Pensionen / Hotels. Eine Haftung für die jeweils preisgünstigste Unterbringung ist ebenfalls ausgeschlossen.

11. Sollten es besondere Gegebenheiten nicht erlauben, den Unterricht in den Räumen der Wiener Yogaschule abzuhalten, kann der Unterricht auch online in Form eines Webinars/Meetings weitergeführt werden.

12. Sollte es aufgrund besondere Gegebenheiten (z.B. Pandemie, 2-G Regel, 3-G Regel, etc.) für den/die Teilnehmer/in nicht möglich sein im Studio am Unterricht teilzunehmen, können diese Termine kostenlos innerhalb eines Jahres in einer der nächsten Ausbildungen oder auch in einer parallelen Online-Live Ausbildung nachzuholen. Dies gilt nicht für die Yogatherapie Ausbildung – diese wird nur von uns nur organisiert. Bei einer Stornierung des/der Teilnehmer/in ab 4 Wochen vor Start besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr.

12. Das Mindestalter für die Teilnahme der Aus- und Weiterbildungen beträgt 18 Jahre. Es gibt jedoch keine Altersobergrenze für die Teilnahme. Bei vielen Aus- und Weiterbildungen ist Körperarbeit ein Teil der Ausbildung. Durch die Teilnehmer*innen ist es vor der Anmeldung abzuklären, ob die körperlichen Voraussetzungen gegeben sind. Dies kann durch Rückfragen beim behandelten Arzt oder durch ein Gespräch mit der/dem Ausbildungsleiter*in erfolgen. Personen, die zum Zeitpunkt der Ausbildung oder davor in psychiatrischer und/oder psychotherapeutischer Behandlung sind, müssen das vorher mit ihrem behandelnden Arzt absprechen und auch uns bei der Anmeldung bekannt geben.

13. Bei einer Teilnahme an der Yoga Ausbildung RYT 200 oder RYT 500 setzt dies Grundkenntnisse im Yoga voraus. Details können mit der Kursleitung besprochen werden. Die Teilnahme an anderen Yoga Aus- oder Weiterbildungen sind im Veranstaltungsprogramm angegeben. Sie können auch bei der Institutsleitung erfragt werden.

14. Der Umfang der Veranstaltungen ist in Unterrichtseinheiten angegeben. Eine Unterrichtseinheit dauert 50 Minuten. Der reine Unterrichtsumfang umfasst die Unterrichtszeit ohne Hausübungen und E-Learning. Der gesamte Arbeitsumfang schließt zusätzlich zu zum Unterrichtsumfang auch die eigenen Ausarbeitungen in einem vorgegebenen, pauschalierten Umfang ein. Dieser Gesamtumfang wird auf dem Zeugnis bestätigt.